- Für Familien und Alleinerziehende
- Maximal 12.000 Euro pro Kind
- Rückwirkend ab 1. Januar 2018
Mit Baukindergeld ins Wohnglück
Staatlicher Zuschuss für Familien
Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukinderfeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:
- Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden, Kind unter 18 Jahren
- Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d.h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
- Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d.h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei zwei Kindern)
- Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt
- Das Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt un einmal im Jahr ausgezahlt